Werkvertrag: Lieferung und Montage von Bauelementen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

EdenMontagen, Inhaber Philip Eden  ·  Stand: 21. Juni 2026

Inhalt
  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss und Aufmaß
  3. Leistungsumfang
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer- und Montagetermin
  6. Mitwirkungspflichten des Kunden
  7. Abnahme
  8. Eigentumsvorbehalt
  9. Mängelansprüche / Gewährleistung
  10. Haftung
  11. Kein Widerrufsrecht bei Maßanfertigung
  12. Stornierung durch den Auftraggeber
  13. Datenschutz
  14. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge zwischen EdenMontagen, Inhaber Philip Eden, Grünecker Str. 18i, 85375 Neufahrn b. Freising (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") über die Lieferung und Montage von Fenstern, Rollläden, Insektenschutz, Terrassenüberdachungen sowie damit zusammenhängenden Leistungen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss und Aufmaß

(1) Anfragen über das Kontaktformular, per Telefon oder E-Mail stellen kein bindendes Angebot dar. Der Auftragnehmer prüft die Anfrage und meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.

(2) Die Erstellung eines verbindlichen Festpreis-Angebots erfolgt grundsätzlich erst nach einem kostenlosen und unverbindlichen Aufmaß-Termin vor Ort.

(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch dessen Annahme der vom Auftraggeber unterschriebenen Auftragserteilung zustande. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung in Textform (E-Mail, PDF) gewahrt.

(4) Angebote des Auftragnehmers haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Im Standard-Leistungsumfang enthalten sind:

(2) Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt: Maler-, Tapezier- oder Gipserarbeiten, Anpassung von Innenfensterbänken, elektrische Anschlüsse für motorisierte Komponenten, Anpassungen an Heizkörpern, Rollladengurt-Wickler-Tausch oder Smart-Home-Programmierung über die Erstinbetriebnahme hinaus.

(3) Geringfügige Abweichungen von Maßen, Farben und Materialien gegenüber Mustern und Abbildungen sind im Rahmen herstellungsbedingter Toleranzen zulässig und stellen keinen Mangel dar.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise sind Festpreise gemäß schriftlichem Angebot und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Zahlungen in folgenden Raten zu leisten:

(3) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

§ 5 Liefer- und Montagetermin

(1) Liefer- und Montagetermine werden im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Lieferengpässen der Vorlieferanten sowie sonstigen Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über zu erwartende Verzögerungen und teilt einen verbindlichen neuen Termin mit, sobald dieser feststeht.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass:

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unterlassener Mitwirkung kann der Auftragnehmer nach Aufwand gesondert berechnen.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Montage erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftragnehmer dokumentiert die Abnahme mit einem Abnahme-Protokoll, das der Auftraggeber unterzeichnet.

(2) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Protokoll festgehalten und vom Auftragnehmer in angemessener Frist nachgebessert.

(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nach Aufforderung des Auftragnehmers nicht innerhalb von 14 Tagen ab, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde (§ 640 Abs. 2 BGB).

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleiben die gelieferten Bauelemente Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Bei fest mit dem Gebäude verbundenen Bauelementen erlischt der Eigentumsvorbehalt mit dem Einbau (§ 946 BGB); der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall sonstige gesetzliche Sicherungsrechte vor.

§ 9 Mängelansprüche / Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB).

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt

(3) Der Auftraggeber hat bei berechtigten Mängelrügen zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neuherstellung nach Wahl des Auftragnehmers).

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Auftraggeber unzumutbar oder verweigert der Auftragnehmer sie zu Unrecht, kann der Auftraggeber den Werklohn mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.

(5) Eine darüber hinausgehende Garantie wird nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Hersteller-Garantien bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern des Auftragnehmers.

§ 11 Kein Widerrufsrecht bei Maßanfertigung

(1) Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten und montierten Bauelemente (insbesondere Fenster, Türen, Rollläden, Insektenschutz und Terrassenüberdachungen) werden auf Grundlage des individuellen Aufmaßes vor Ort, nach Kundenspezifikation und unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten des Auftraggebers gefertigt.

(2) Ein gesetzliches Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen besteht daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht. Die genannte Vorschrift schließt das Widerrufsrecht ausdrücklich aus für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

(3) Mit Erteilung des verbindlichen Auftrags auf Basis des schriftlichen Festpreis-Angebots und nach erfolgtem Aufmaß ist der Auftrag damit für beide Vertragsparteien bindend.

(4) Ein über die nachfolgende Stornierungsregelung (§ 12) hinausgehendes vertragliches Rücktrittsrecht wird nicht eingeräumt. Die gesetzlichen Rücktritts-, Anfechtungs- und Mängelrechte (siehe § 9 dieser AGB) bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Nach verbindlichem Vertragsschluss (§ 2) ist der Auftrag für beide Vertragsparteien bindend. Eine Stornierung oder Auftragsrücktritt durch den Auftraggeber aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen und gegen Erstattung der dem Auftragnehmer entstandenen Aufwendungen möglich.

(2) Storniert der Auftraggeber den Auftrag, nachdem die Fertigung der maßgefertigten Bauelemente begonnen oder der Auftragnehmer das Material verbindlich bestellt hat, so hat der Auftraggeber pauschal 50 % der vereinbarten Materialkosten zu tragen. Mit dieser Zahlung sind die durch die Stornierung beim Auftragnehmer entstandenen Material- und Beschaffungsaufwendungen abgegolten.

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich der zu erstattende Betrag entsprechend. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.

(4) Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich für die Höhe der Erstattung ist der Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung beim Auftragnehmer.

§ 13 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und unter Beachtung der jeweils geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers Klage zu erheben.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.